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Georgios Aslanidis

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Bank- & KapitalmarktrechtWir bieten unseren Mandanten qualitativ hochwertige Rechtberatung im gesamten Bank- und Kapitalanlagerecht, insbesondere in Hinblick auf die verschiedenen Fonds, in die Sie investieren können. Neben den geläufigen Immobilienfonds und Schiffsfonds klären wir Sie gerne auch über Solarfonds, Waldfonds sowie Flugzeugfonds oder Private Equity Fonds und Infrastrukturfonds auf. Gerne klären wir Sie auch ausführlich über die Aufklärungspflicht von Anlageberatern, Wertpapierhandelsunternehmen, Kreditinstituten etc. auf. In diesem Zusammenhang befassen wir uns auch ausgiebig mit aufklärungspflichtigen Rückvergütungen, den sogenannten Kick-Backs, und Provisionszahlungen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei, wenn Sie zu einer Anlage falsch bzw. unzureichend aufgeklärt wurden – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Berufsrechtliche Regelungen (Angaben nach § 5 TMG):
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
  • Berufsrechtliche Informationspflichten gem. § 5 TMG und DL-InfoV
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer im PDF-Format.
Grundlegende Informationen zu den Anwaltsgebühren finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Das  Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte  finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Rechtsanwältinnen  und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung  verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die  Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für eine  Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftpflicht beträgt  EUR 2.500.000,00 für jeden Versicherungsfall. Einzelheiten ergeben sich  aus §§ 51, 51a BRAO.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei  Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht  auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei  der regionalen Rechtsanwaltskammer Stuttgart (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im  Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email: Schlichtungsstelle@brak.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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