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Rechtsanwalt

Marco Albrecht

www.akh-h.de
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Die Kanzlei hat sich auf die Beratung und Betreuung von Kapitalanlegern fokussiert.

Durch die Fachanwaltschaft im Bank- und Kapitalmarktrecht und seine weiteren Schwerpunkte hat auch Herr Albrecht seine Spezialisierung klar auf den Bereich Kapitalanleger gerichtet:


  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Beraterhaftung


Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Anwendungsbereiche unserer Fachkompetenzen der Kanzlei geben.


Fachliche Schwerpunkte:

  • Widerruf Immobiliendarlehen
  • Flugzeugfonds
  • Infrastrukturfonds
  • Containerfonds
  • Waldfonds
  • Schrottimmobilien
  • Bankrecht
  • Private Equity Fonds
  • Patentfonds
  • Solarfonds und Energiefonds
  • Wertpapiere


Eine vollständige Übersicht der fachlichen Schwerpunkte können Sie auf unserer Homepage unter „Schwerpunkte" einsehen.


So erreichen Sie uns:

Viele Rechtsthemen können mit den modernen Medien von überall her geklärt werden, weswegen Sie uns deutschlandweit kontaktieren und beauftragen können. Sollten Sie uns persönlich aufsuchen, haben Sie durch die naheliegende Bundesstraße 10 über die Plochingerstr. / Hauptstraße auch von Stuttgart, Pforzheim oder Karlsruhe eine direkte Anbindung an unsere Kanzlei. Zudem stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt finden Sie die Haltestelle Zell, die Sie mit der S1 erreichen.

Zudem veranstalten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen im Bereich Kapitalanlagen, diese finden Sie direkt auf unserer Webseite:

Sprachen

  • Deutsch

Rechtstipps 19

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(107)26.04.2021 von Rechtsanwalt Marco Albrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Erstmals hat ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor VW EA 288 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. In

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(6)10.02.2021 von Rechtsanwalt Marco Albrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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(17)17.11.2020 von Rechtsanwalt Marco Albrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Im Abgasskandal um den VW-Motor EA 189 ist noch nichts verjährt –  Verjährungsbeginn nach Ansicht des LG Ellwangen erst mit BGH-Urteil aus 2020Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann

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Herzlich willkommen! 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann. 


Erfahren ▪ Seit über 25 Jahren spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht ▪ Erfolgreich ▪ über 20.000 Vergleiche und Urteile ▪ Glaubwürdig ▪ Seit der Gründung ausschließlich für Verbraucher tätig ▪ Leistungsstark ▪ Mit über 20 Anwälten und Wirtschaftsjuristen eine der größten Kanzleien für Kapitalanleger und Verbraucher...

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Kontaktdaten von Marco Albrecht

  • Adresse

    Freihofstraße 6
    73730 Esslingen am Neckar

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Die Partnergesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister Amtsgericht Stuttgart Nr. 210018
Partner (auch verantwortlich für den Inhalt):

Rechtsanwalt Georgios Aslanidis
Rechtsanwalt Christopher Kress
Rechtsanwältin Andrea Häcker-Hollmann

Die Anwälte der Kanzlei sind zugelassen als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständige Anwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
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www.rak-stuttgart.de
Berufsrechtliche Regelungen (Angaben nach § 5 TMG):
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
  • Berufsrechtliche Informationspflichten gem. § 5 TMG und DL-InfoV
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer im PDF-Format.
Grundlegende Informationen zu den Anwaltsgebühren finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Das  Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte  finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Rechtsanwältinnen  und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung  verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die  Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für eine  Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftpflicht beträgt  EUR 2.500.000,00 für jeden Versicherungsfall. Einzelheiten ergeben sich  aus §§ 51, 51a BRAO.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei  Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht  auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei  der regionalen Rechtsanwaltskammer Stuttgart (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im  Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email: Schlichtungsstelle@brak.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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    13:00–17:00
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