(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.
Anwälte zum ÄApprO 2002

Rechtsanwalt Arndt Schirneker-Reineke
32105 Bad Salzuflen

Rechtsanwältin Alexa Graeber
14469 Potsdam

Rechtsanwältin Asta Lehmann
97072 Würzburg