(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
I. | Physik für Mediziner und Physiologie, |
II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, |
III. | Biologie für Mediziner und Anatomie, |
IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. |
(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.
Anwälte zum ÄApprO 2002
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