Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.
Anwälte zum AltZertG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwältin Astrid Basten
47574 Goch
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich