Öffentliche Magnetschwebebahnunternehmen sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn
- 1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, - 2.
die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und - 3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Magnetschwebebahnunternehmen nicht abwenden und denen sie auch nicht abhelfen konnten.