230 Anwälte für Beförderung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beförderung
Fragen und Antworten
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Beförderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beförderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Beförderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Beförderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beförderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Beförderung beschreibt im Beamtenrecht den Aufstieg in eine höhere bzw. verantwortungsvollere Position. Soldaten werden nach dem Wehrrecht gleichsam im Dienstgrad befördert, beispielsweise vom Gefreiten zum Obergefreiten oder vom Hauptmann zum Major. Auch im normalen Arbeitsrecht spricht man von Beförderung, wenn ein Arbeitnehmer mehr Verantwortung bekommt, indem er beispielsweise zum Vorarbeiter oder Abteilungsleiter befördert wird. Eine Beförderung führt regelmäßig zu einer höheren Bezahlung bzw. bei Beamten zu einer höheren Besoldung.
Gelegentlich gibt es eine sogenannte Wegbeförderung. Hier wird zwar eine scheinbar oder auch tatsächlich höhere Position angeboten, aber letztlich nur mit dem Zweck, den Beamten oder Beschäftigten von seiner alten Stelle loszubekommen, ihn wegzubefördern. Oft ist das mit der Versetzung an einen anderen Ort verbunden.
Im Beamtenrecht unterscheidet man zwischen Ernennung und Beförderung. Während die Ernennung den Beamtenstatus begründet, das gilt auch für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, ändert eine Beförderung nur den bestehenden Beamtenstatus.
Die Beförderung soll nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen. Je nach Beamtengruppe wie allgemeine Behörde, Polizei oder Bundeswehr, werden dafür Beurteilungen und/oder Dienstzeiten sowie ggf. eine Altersgrenze herangezogen, um über Beförderungen zu entscheiden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Beamte in eine höhere Laufbahngruppe, verbunden mit einer höheren Besoldungsgruppe befördert werden. Allerdings muss dafür meist zusätzlich eine freie Planstelle vorhanden sein.
Unabhängig von der arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Beförderung spricht man auch beim Transport von Waren oder Personen beispielsweise per Flugzeug, Bus oder Bahn von Beförderung, wie Personenbeförderung. Ursprung des Begriffes ist wohl der Gleiche, indem Beförderung immer ein positives Weiterbewegen beschreibt. Für die Beförderung im Sinne von Transport gelten vor allem die Regeln nach dem Verkehrsrecht und Transportrecht.
(ADS)
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