- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 4, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zur schriftlichen Prüfung - a)
Benennung und Bewertung in Punkten sowie - b)
Benennung und Bewertung der Aufgabenstellungen in Punkten,
- 2.
zur mündlichen Prüfung - a)
Benennung und Bewertung in Punkten, - b)
Benennung und Bewertung der Präsentation in Punkten sowie - c)
Benennung und Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs in Punkten,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Zahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 12, - 7.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 17.