126 Anwälte für Zeugnis
Suche wird geladen …
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugnis
Fragen und Antworten
-
Zeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Zeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Zeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Ein Zeugnis spielt nicht nur im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. So wie ein Arbeitszeugnis grundsätzlich Leistung und Verhalten eines Beschäftigten bewertet, so beurteilt das Zeugnis im Rahmen vom Schulrecht und Prüfungsrecht den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bundesländer jeweils eigene Schulgesetze haben, die voneinander abweichen können.
Während ein Zeugnis nach Ende der Schulzeit in früheren Zeiten lediglich als Empfehlungsschreiben diente, das explizit verlangt werden musste, so wurde nach Einführung der Schulpflicht in der Regel auch ein Zeugnis in Form eines „Schulentlassscheins" erteilt. Mittlerweile erhält jeder Schüler an einer öffentlichen Schule jedoch zweimal im Jahr ein Zeugnis, zunächst das Zwischenzeugnis und am Ende des Jahres das Jahreszeugnis - manche Privatschulen, wie etwa die Waldorfschulen, erteilen aber nur einmal im Jahr ein Zeugnis. Hinzu kommt noch das Abschlusszeugnis, sofern man erfolgreich den Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. das Abitur oder die Fachhochschulreife absolviert hat. Die jeweilige Schule muss ein Zeugnis erstellen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
Ob man ein gutes oder schlechtes Zeugnis bekommt, hängt davon ab, welche Leistungen man im Laufe des (Halb)Jahres erbracht hat. So kann das Nichtbestehen vieler Schulaufgaben oder mündlicher Prüfungen zum Sitzenbleiben führen, was auf dem Jahreszeugnis vermerkt wird. Grundsätzlich ist es so, dass man sitzenbleibt, wenn man in zwei Fächern mindestens die Note „5" hat. Über das Vorrücken oder Sitzenbleiben entscheidet die Klassenkonferenz, vgl. z. B. Art. 53 IV Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Würde ein Schüler also z. B. aufgrund nachgewiesener erheblicher, aber unverschuldeter Beeinträchtigungen sitzenbleiben - wie etwa bei Krankheit oder bei nachgewiesenen psychischen Belastungen aufgrund der Trennung der Eltern oder Verlust eines Elternteils -, kann die Klassenkonferenz dennoch ein Vorrücken auf Probe gestatten.
Das Zeugnis ist - bis auf das Zwischenzeugnis - eine Urkunde, die neben einer Verbalbeurteilung auch eine Notenbewertung - Noten 1 bis 6 - enthält. Manche Lehranstalten nehmen auch die Fehlzeiten oder ein besonders Engagement des Schülers ins Zeugnis auf. Dabei sollte beachtet werden, dass es heutzutage sehr schwierig ist, ohne ein Abschlusszeugnis ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer z. B. sein Studium erfolgreich absolviert, erhält dann das sog. Hochschulzeugnis.
Ist man mit seinem Zeugnis unzufrieden, sollte man zunächst ein Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und klären, wie sich die Note berechnet hat. Da ein Zeugnis aber nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Verwaltungsakt ist, kann es angefochten werden. Unter Umständen erfolgt nach gerichtlicher Überprüfung eine Zeugniskorrektur.
(VOI)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Zeugnis umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Zeugnis besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Zeugnis
- Rechtsanwalt München Zeugnis
- Rechtsanwalt Hamburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Köln Zeugnis
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Zeugnis
- Rechtsanwalt Düsseldorf Zeugnis
- Rechtsanwalt Stuttgart Zeugnis
- Rechtsanwalt Nürnberg Zeugnis
- Rechtsanwalt Hannover Zeugnis
- Rechtsanwalt Bremen Zeugnis
- Rechtsanwalt Dresden Zeugnis
- Rechtsanwalt Leipzig Zeugnis
- Rechtsanwalt Dortmund Zeugnis
- Rechtsanwalt Wiesbaden Zeugnis
- Rechtsanwalt Essen Zeugnis
- Rechtsanwalt Karlsruhe Zeugnis
- Rechtsanwalt Mannheim Zeugnis
- Rechtsanwalt Münster Zeugnis
- Rechtsanwalt Freiburg im Breisgau Zeugnis
- Rechtsanwalt Regensburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Darmstadt Zeugnis
- Rechtsanwalt Bochum Zeugnis
- Rechtsanwalt Mainz Zeugnis
- Rechtsanwalt Kiel Zeugnis
- Rechtsanwalt Erfurt Zeugnis
- Rechtsanwalt Halle (Saale) Zeugnis
- Rechtsanwalt Gießen Zeugnis
- Rechtsanwalt Duisburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Mönchengladbach Zeugnis
- Rechtsanwalt Saarbrücken Zeugnis
- Rechtsanwalt Bamberg Zeugnis
- Rechtsanwalt Koblenz Zeugnis
- Rechtsanwalt Konstanz Zeugnis
- Rechtsanwalt Passau Zeugnis
- Rechtsanwalt Schwerin Zeugnis
- Rechtsanwalt Flensburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Wolfsburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Siegburg Zeugnis
- Rechtsanwalt Bremerhaven Zeugnis
- Rechtsanwalt Solingen Zeugnis
- Rechtsanwalt Zwickau Zeugnis
- Rechtsanwalt Fulda Zeugnis
- Rechtsanwalt Detmold Zeugnis
- Rechtsanwalt Nordhausen Zeugnis
- Rechtsanwalt Sulingen Zeugnis
- Rechtsanwalt Datteln Zeugnis
- Rechtsanwalt Lemgo Zeugnis
- Rechtsanwalt Brackenheim Zeugnis
- Rechtsanwalt Schriesheim Zeugnis
- Rechtsanwalt Wegberg Zeugnis
- Rechtsanwalt Dornstadt Zeugnis
- Rechtsanwalt Engelstadt Zeugnis
- Rechtsanwalt Arbeitszeugnis
- Rechtsanwalt Ausbildung
- Rechtsanwalt Fehlzeiten
- Rechtsanwalt Hochschulzeugnis
- Rechtsanwalt Nichtbestehen
- Rechtsanwalt Prüfungsrecht
- Rechtsanwalt Schulpflicht
- Rechtsanwalt Sitzenbleiben
- Rechtsanwalt Studium
- Rechtsanwalt Trennung
- Rechtsanwalt Urkunde
- Rechtsanwalt Verwaltungsakt
- Rechtsanwalt Zeugniskorrektur