Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Umsetzen von Hygienevorschriften, - 6.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team, - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
Kundenberatung und Verkauf, - 10.
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 11.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln, - 12.
Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck, - 13.
Herstellen von Brot und Kleingebäck, - 14.
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen, - 15.
Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen, - 16.
Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes, - 17.
Herstellen von Partykleingebäck, - 18.
Herstellen von Süßspeisen, - 19.
Entwerfen und Herstellen von Torten und Desserts, - 20.
Herstellen von Backwarensnacks, - 21.
Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.