Die Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" darf nur führen, wer als Arzt approbiert oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur Ausübung des ärztlichen Berufs befugt ist.
Anwälte zum BÄO

Lawyer & Solicitor Sven Walker
M5H 3M7 Toronto

Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York

Abogada Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt