- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Benennung der Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und Bewertung jedes Prüfungsbereichs mit Punkten, - 2.
Benennung des gewählten Prüfungsbereichs im Prüfungsteil „Spezielle Qualifikationen“ und Bewertung mit Punkten, - 3.
Benennung des praxisorientierten Situationsgesprächs und Bewertung mit Punkten, - 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 6.
die Gesamtnote in Worten, - 7.
Befreiungen nach § 6, - 8.
Bescheinigung über die Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11.