Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, - 8.
Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, - 9.
Durchführen von Messungen, - 10.
Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen, - 11.
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, - 12.
Herstellen von Baukörpern aus Steinen, - 13.
Prüfen und Vorbereiten von Untergründen, - 14.
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, - 15.
Herstellen von Putzen und Stuck, - 16.
Herstellen von Estrichen, - 17.
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten, - 18.
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau, - 19.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.