Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen, - 8.
Bedienen und Instandhalten von Geräten, Anlagen und Maschinen, - 9.
Herstellen von vertikalen Bohrungen, - 10.
Herstellen von horizontalen Bohrungen, - 11.
Ausbau von Bohrungen zu Brunnen, - 12.
Herstellen von Abschlußbauwerken, - 13.
Installieren von Wasserförderungs- und Wasseraufbereitungsanlagen, - 14.
Instandhalten und Sanieren von Brunnen, - 15.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.