Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, - 8.
Durchführen von Messungen, - 9.
Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen, - 10.
Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen, - 11.
Herstellen von Bohrungen, - 12.
Herstellen von Pfählen und Ankersystemen, - 13.
Herstellen von Baugruben- und Hangsicherungen, - 14.
Durchführen von Injektionsarbeiten, - 15.
Durchführen von Ramm-, Rüttel- und Vibrationsarbeiten, - 16.
Herstellen von Schlitz- und Dichtwänden, - 17.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.