Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, - 8.
Herstellen von Bahnübergängen, - 9.
Verlegen von Gleisen und Weichen, - 10.
Instandhalten von Gleisen und Weichen, - 11.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.