Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse, - 7.
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen, - 8.
Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln, - 9.
Erfassen von Meßwerten, - 10.
Warten von Betriebsmitteln, - 11.
Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen, - 12.
Regeln von Produktionsprozessen, - 13.
Umgang mit Betriebs- und Gefahrenstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen, - 14.
Qualitätsmanagement, - 15.
Trägerwerkstoffe, - 16.
Beschichtungsstoffe, - 17.
Anwenden von Applikationsverfahren, - 18.
Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten, - 19.
Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen, - 20.
Nachbehandeln von Beschichtungen, - 21.
Optimieren des Gesamtprozesses, - 22.
Verfahren der Umwelttechnik.