Der Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft wird
- 1.
nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes und - 2.
nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 50, Bestattungsgewerbe, der Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung
Der Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft wird