Die Bearbeitung folgender Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen:
- 1.
Besoldungsangelegenheiten, - 2.
Beihilfe, - 3.
Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, - 4.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 76 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.