Anlage 3 BHV1V - (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes
Der Bestand (Die Bestände) | |
des (der) .................... mit der Registriernummer nach § 26 Absatz 2 der | |
Viehverkehrsverordnung .................... | |
in .................... | Kreis .................... |
Land .................... | |
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Die Zuchttiere des Bestandes sind
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Die Masttiere des Bestandes sind
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Die letzte serologische Untersuchung des Bestandes ................... | |
erfolgte am .................... | |
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Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit drei Monate | |
am .................... | |
Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn Rinder des Bestandes mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind. | |
Stempel der zuständigen Behörde | .................... (Unterschrift) |
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