BHV1V - BHV1-Verordnung
- Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
Schutzmaßregeln gegen die BHV1-Infektion
- Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
- Titel 1
Vor amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
- Titel 2
Nach amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
- Titel 1
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 3
Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 13 BHV1V - Ordnungswidrigkeiten
- § 14 BHV1V - Übergangsvorschriften
- Anlage 1 BHV1V - (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b)Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt
- Anlage 2 BHV1V - (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes
- Anlage 3 BHV1V - (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes