Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Decksmann oder Decksfrau erwerben will, muss
- 1.
mindestens 16 Jahre alt sein und - 2.
an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung nach Anlage 7 teilgenommen haben, die nach § 53 zugelassen wurde.
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Decksmann oder Decksfrau erwerben will, muss