- a)
- „Topplicht“:
ein weißes starkes Licht, das über einen Horizontbogen von 225° und zwar von Voraus bis beiderseits 22°30’ hinter die Querlinie, und das nur in diesem Bogen sichtbar ist; - b)
- „Seitenlichter“:
an Steuerbord ein grünes helles Licht und an Backbord ein rotes helles Licht, von denen jedes über einen Horizontbogen von 112°30’, das heißt von Voraus bis 22°30’ hinter die Querlinie auf der Seite, auf der das Licht angebracht ist, und nur in diesem Bogen sichtbar ist; - c)
- „Hecklicht“:
ein weißes gewöhnliches Licht oder ein weißes helles Licht, das über einen Horizontbogen von 135°, und zwar 67°30’ von Achteraus nach jeder Seite und nur in diesem Bogen sichtbar ist; - d)
- „von allen Seiten sichtbares Licht“:
ein Licht, das über einen Horizontbogen von 360° sichtbar ist.
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