Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung wird auf folgende Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:
- 1.
die Service-Center der Generalzolldirektion, - 2.
das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, - 3.
das Bundessprachenamt, - 4.
das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr, - 5.
das Katholische Militärbischofsamt, - 6.
die Universitäten der Bundeswehr.