BNDG - BND-Gesetz
- Abschnitt 1
Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse - Abschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten - Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien - § 10 BNDG - Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 11 BNDG - Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
- § 12 BNDG - Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13 BNDG - Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14 BNDG - Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15 BNDG - Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16 BNDG - Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17 BNDG - Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 18 BNDG - Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
- Abschnitt 4
Technische Aufklärung - Unterabschnitt 1
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung - § 19 BNDG - Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20 BNDG - Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21 BNDG - Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22 BNDG - Kernbereichsschutz
- § 23 BNDG - Anordnung
- § 24 BNDG - Eignungsprüfung
- § 25 BNDG - Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26 BNDG - Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27 BNDG - Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28 BNDG - Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- Unterabschnitt 2
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung - § 29 BNDG - Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
- § 30 BNDG - Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
- Unterabschnitt 3
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung - Unterabschnitt 4
Besondere Formen der technischen Aufklärung - § 34 BNDG - Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- § 35 BNDG - Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 36 BNDG - Kernbereichsschutz
- § 37 BNDG - Anordnung
- § 38 BNDG - Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
- § 39 BNDG - Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
- Unterabschnitt 5
Unabhängige Rechtskontrolle - § 40 BNDG - Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41 BNDG - Unabhängiger Kontrollrat
- § 42 BNDG - Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43 BNDG - Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44 BNDG - Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45 BNDG - Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46 BNDG - Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47 BNDG - Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48 BNDG - Amtsbezeichnungen
- § 49 BNDG - Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50 BNDG - Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51 BNDG - Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52 BNDG - Beanstandungen
- § 53 BNDG - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54 BNDG - Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55 BNDG - Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56 BNDG - Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57 BNDG - Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58 BNDG - Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 6
Mitteilungen und Evaluierung
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen - Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften - Abschnitt 7
Schlussvorschriften