Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Anwälte zum BRAO
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
26506 Norden
Rechtsanwalt Ralf Tervooren
24937 Flensburg
Rechtsanwalt Dieter Zander
41460 Neuss