Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch
- 1.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf - a)
69 Gigawatt im Jahr 2024, - b)
84 Gigawatt im Jahr 2026, - c)
99 Gigawatt im Jahr 2028, - d)
115 Gigawatt im Jahr 2030, - e)
157 Gigawatt im Jahr 2035 und - f)
160 Gigawatt im Jahr 2040
- 2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes, - 3.
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf - a)
88 Gigawatt im Jahr 2024, - b)
128 Gigawatt im Jahr 2026, - c)
172 Gigawatt im Jahr 2028, - d)
215 Gigawatt im Jahr 2030, - e)
309 Gigawatt im Jahr 2035 und - f)
400 Gigawatt im Jahr 2040
- 4.
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.
Anwälte zum EEG 2014

Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris

RA Frau Jana Kern
2000 Antwerpen
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve