(1) Bestandteile dieses Vertrages sind
- 1.
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1], - 2.
die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2], - 3.
die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3], - 4.
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4], - 5.
die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5], - 6.
die Entgeltordnung [Anlage 6], - 7.
das Glossar [Anlage 7], - 8.
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und - 9.
die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
- 1.
dieser Vertrag, - 2.
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1], - 3.
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8], - 4.
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und - 5.
das Glossar [Anlage 7].