EntschG - Entschädigungsgesetz
- § 1 EntschG - Grundsätze der Entschädigung
- § 2 EntschG - Berechnung der Höhe der Entschädigung
- § 2a EntschG - Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten
- § 3 EntschG - Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- § 4 EntschG - Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen
- § 5 EntschG - Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte
- § 5a EntschG - Bemessungsgrundlage der Entschädigung für bewegliche Sachen
- § 6 EntschG - Anrechnung einer erhaltenen Gegenleistung oder einer Entschädigung
- § 7 EntschG - Kürzungsbeträge
- § 8 EntschG - Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich
- § 9 EntschG - Entschädigungsfonds
- § 10 EntschG - Einnahmen des Entschädigungsfonds
- § 11 EntschG - Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
- § 12 EntschG - Zuständigkeit und Verfahren