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Michael R. Jackson - Florida (Orlando)

Jackson Law International
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Justitia Omnibus

Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Internationales Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
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PH
von P. H. am 02.12.2022 um 14:09 Uhr
Ein Anwalt mit Herz und Seele
Zivilprozessrecht

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Herzlich willkommen bei dem amerikanischen Rechtsanwalt, Michael R. Jackson, Attorney-at-Law! Herr Jackson vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland bei einer Vielzahl von Prozessangelegenheiten vor amerikanischen Staats- und Bundesgerichten. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Vertretung von deutschsprachigen Mandanten im Bereich von nationalen und internationalen Zivilprozessen, einschließlich Geschäfts- und Vertragsstreitfällen; Personenschaden und widerrechtlich herbeigeführten Tod durch einen Unfall (sowie Autounfall) in den USA; Ansprüche auf Schmerzensgeld / Schadensersatz; Arzthaftungstpflicht; und Immobilienrecht. Herr Jackson vertritt seine Mandanten sowohl bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten.

Herr Jackson hat mehrfache Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft in den unterschiedlichen Rechtsanwaltskammern diverser Staaten in den USA. Hierzu gehören Florida, New York, Texas, Colorado und der District of Columbia.  Die Anwendung der Doktrin Pro Hac Vice (lateinisch: “für diesen Anlass”) ermöglicht Herrn Jackson auch in Bundesstaaten zu agieren, in denen er durch die Anwaltskammer nicht zugelassen ist. Durch diese Doktrin ist ein Gericht befugt, einem Prozessanwalt für einen bestimmten Fall, die Zulassung in einem Staat zu gewähren, in dem er offiziell nicht zugelassen ist. Durch seine Zulassungen oder mit der Anwendung dieser Doktrin ist Herr Jackson bereits persönlich für seine Mandanten in den folgenden Bundesstaaten vor Gericht erschienen:

•             Arizona

•             Kalifornien

•             Colorado

•             Delaware

•             Florida

•             Iowa

•             Louisiana

•             Massachusetts

•             Minnesota

•             Missouri

•             New York

•             Pennsylvania

•             South Carolina

•             Tennessee

•             Texas

•             Wisconsin

Die Kommunikation zwischen einem Mandanten und einem Rechtsanwalt ist von großer Bedeutung. Die Notwendigkeit des präzisen und vollständigen Austauschens von faktischen und rechtlichen Informationen zwischen dem Mandant und dem Rechtsanwalt, ist für den Erfolg eines Falles unabdingbar. Aus diesem Grund nutzt Herr Jackson die Pro Hac Vice Zulassung in allen Staaten des Landes, die eine solche Verfahrensweise zulassen (was in den meisten Staaten der Fall ist), um deutschsprachige Mandanten bei ihren Rechtsstreitigkeiten so weiträumig, wie möglich, zu unterstützen.

Herr Jackson wurde in Thailand geboren, wuchs aber in Kiel auf, weswegen Deutsch seine 2. Muttersprache darstellt, welche er fließend in Wort und Schrift beherrscht. Herr Jackson studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität von Miami und schloss sein Studium mit Auszeichnung ab, bevor er anschließend das Studium der Rechtswissenschaften an der Tulane University Law School aufnahm.  Im Jahr 1993 war Herr Jackson für ein Anwaltsbüro in Wien tätig und nahm an einem Programm für europäisches Recht an der Freien Universität in Berlin teil. Mit Beendigung seines Jurastudiums im Jahr 1995 erwarb Herr Jackson den Juris Doctor als auch das Tulane Zertifikat im Maritimen Recht. Die Umstände, dass Herr Jackson in Deutschland aufgewachsen und erzogen wurde und eine erstklassige Ausbildung in den Vereinigten Staaten vorzuweisen hat, geben Herrn Jackson eine einzigartige Perspektive und ermöglichen es ihm, seinen nationalen und internationale Mandanten mit fundierten Kenntnissen und über 26 Jahren Berufserfahrung, eine engagierte Beratung und Vertretung anzubieten.  

Herr Jackson, wie zuvor erwähnt, ist als Rechtsanwalt in Florida, New York, Texas, Colorado und dem Bezirk von Columbia (Washington, D.C.) zugelassen.  Zudem ist Herr Jackson auf Bundesebene Mitglied bei der Anwaltskammer des United States Supreme Court; United States Court of Appeals for the Fifth Circuit; United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit; United States District Courts for the Middle und Southern Districts of Florida; United States District Court for the District of Colorado; das United States District Court for the Southern District of New York; die United States District Courts for the Northern, Southern, Western und Eastern Districts of Texas; und das United States District Court for the District of Wisconsin.

Darüber hinaus hat Herr Jackson durch seine Pro Hac Vice Zulassung die Erlaubnis von verschiedenen Gerichten im ganzen Land erhalten, im Namen seiner Mandantschaft bei Gerichten in Staaten zu erscheinen und aufzutreten, in welchen er nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist. Angesichts der Tatsache, dass seine Mandantschaft aus deutschsprachigen Mandanten besteht, bietet diese Kanzlei Personen und Unternehmen den Vorteil, durch einen deutschsprachigen Anwalt in Gerichtsbezirken vertreten zu werden, in welchen sie sonst sicher Schwierigkeiten gehabt hätten, einen solchen Anwalt zu finden. Die Kommunikation zwischen einem Mandanten und Anwalt ist von größter Bedeutung und die Notwendigkeit, dass der Mandant und Anwalt faktische und rechtliche Informationen präzise und vollständig austauschen können, ist für den Erfolg eines Falles entscheidend. Aus diesem Grund verfolgt Herr Jackson die Pro Hac Vice Zulassung, um deutschsprachige Mandanten bei ihren Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen.

Durch seine Sorgfalt und unermüdliche Arbeit, im Auftrag seiner Mandanten, konnte Herr Jackson signifikante Erfolge bei Rechtsverfahren im ganzen Land erzielen. Infolgedessen wurde Herr Jackson als Mitglied auf Lebenszeit in das Million Dollar Advocates Forum, eine der prestigeträchtigsten Gruppen von Rechtsanwälten in den Vereinigten Staaten, aufgenommen. Die Mitgliedschaft beschränkt sich auf Anwälte, die Millionen-Dollar-Urteile und Vergleiche erzielen konnten. Zudem wurde Herr Jackson, aufgrund seiner Erfolge, die er im Namen seiner Mandanten erzielen konnte, als Mitglied auf Lebenszeit, in eine noch auserwählte Gruppe von Anwälten, in das Multi-Millionen Dollar Advocates Forum, aufgenommen, wobei nur Anwälte Mitglied werden können, die Multi-Millionen Urteile oder Vergleiche erzielen konnten. Weniger als 1% der U.S. Anwälte sind Mitglieder in einer dieser Gruppen.

Herr Jackson ist ein Lifetime Charter Member in Rue Ratings’ Best Attorneys of America® (die besten Rechtsanwälte von Amerika). Mitglieder in Rue Ratings’ Best Attorneys of America werden äußerst selektiv ausgesucht, sorgfältig überprüft und es werden nur die Anwälte in den Vereinigten Staaten ausgewählt, die am qualifiziertesten sind und das Meiste geleistet haben. Mit diesen hohen Standards wurden weniger als ein Prozent (1%) der Anwälte von Amerika eingeladen, ein Mitglied der Rue Ratings’ Best Attorneys of America zu sein. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei: https://jacksonlawinternational.com.


Michael R. Jackson - Florida (Orlando) ist gelistet in Rechtsanwälte Maitland und Rechtsanwälte USA.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Russisch

Recht international

  • Amerikanisches Recht

Mitgliedschaften

  • Million Dollar Advocates Forum
  • Multi-Million Dollar Advocates Forum

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