- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 7.
Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung, - 8.
Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung, - 9.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 10.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 11.
die Gesamtnote in Worten, - 12.
Befreiungen nach § 13, - 13.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 16.