- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „schriftliche Prüfung“ - a)
Benennung der Handlungsbereiche in der ersten und zweiten Teilprüfung, - b)
die zusammengefasste Bewertung dieses Prüfungsteils mit Punkten und Note, - c)
Bewertung der beiden betrieblichen Situationsaufgaben jeweils mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „mündliche Prüfung“ die zusammengefasste Bewertung dieses Prüfungsteils mit Punkten und Note, - 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 5, - 7.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.