Der Ausbildungsberuf Feinoptiker/Feinoptikerin wird
- 1.
gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 74, Feinoptiker der Anlage A der Handwerksordnung sowie - 2.
gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes
Der Ausbildungsberuf Feinoptiker/Feinoptikerin wird