(1) Im Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen, - 2.
Algorithmen in eine Programmierlogik zu übertragen und grafisch darzustellen, - 3.
Testszenarien auszuwählen und Testdaten zu generieren sowie - 4.
Abfragen zur Gewinnung und Manipulation von Daten zu erstellen.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.