(1) Im Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren, - 2.
IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben, - 3.
Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und - 4.
Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.