Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch frühere Eigentümer (§ 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes)
- 1.
Vorlage einer Berechtigungsbescheinigung des für die Entscheidung über die Entschädigung oder Ausgleichsleistung zuständigen Amtes oder Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, aus der der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ersichtlich ist und - -
der nach § 3 Abs. 1 des Entschädigungsgesetzes zugrunde zu legende Einheitswert oder - -
der im Verfahren nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz ermittelte Ersatzeinheitswert oder - -
der Umfang der Flächen, für die Entschädigung oder Ausgleichsleistung zu gewähren ist,
hervorgeht - 2.
Gegebenenfalls Nachweise über die Übertragung der Erwerbsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 5 Satz 9 des Ausgleichsleistungsgesetzes (Ehegatten, Lebenspartner, oder in § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Angehörigen ersten bis vierten Grades) - 3.
Sofern Mitglied einer Erbengemeinschaft: Nachweis der zustehenden beziehungsweise übertragenen Erbanteile - 4.
Benennung der Flächen, die der Kaufbewerber erwerben will - 4a.
Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt - 5.
Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt - 6.
Erklärung, daß der Kaufbewerber nicht die Erwerbsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes erfüllt
- 7.
Verpflichtungserklärung, bestehende Pachtverträge über die zu erwerbenden Flächen bis zu einer Gesamtlaufzeit von 18 Jahren zu verlängern