Zur Durchführung des Verfahrens nach den §§ 8 und 10 kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.
Anwälte zum FPfZG

Rechtsanwalt Eric Vervaeke
2000 Antwerpen

Rechtsanwältin Yvonne Wagner
25980 Sylt

Rechtsanwalt Johannes Bellen sen.
47574 Goch