Die der Sicherheit und Ordnung dienenden Anlagen an Bundesfernstraßen, wie Polizeistationen, Einrichtungen der Unfallhilfe, Hubschrauberlandeplätze, können, wenn sie eine unmittelbare Zufahrt zu den Bundesfernstraßen haben, zur Festsetzung der Flächen in die Planfeststellung einbezogen werden. Das Gleiche gilt für Zollanlagen an Bundesfernstraßen.
Anwälte zum FStrG

Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland

Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz

Rechtsanwalt Gunter Zimmer
NW11 7BU London