Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Kundenorientierung, - 6.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team, - 8.
Einrichten von Arbeitsplätzen, - 9.
Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, - 10.
Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen, - 11.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen, - 12.
Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, - 13.
Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten, - 14.
Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen, - 15.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.