(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik oder in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik und - 3.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen, - 2.
Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen, - 3.
Messen und Prüfen an Systemen, - 4.
Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, - 5.
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, - 6.
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen, - 7.
Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen, - 8.
Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, - 9.
Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen, - 10.
Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen, - 11.
Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik sind:
- 1.
Beurteilen des Schadensumfangs, - 2.
Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken, - 3.
Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen, - 4.
Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, - 5.
Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sind:
- 1.
Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen, - 2.
Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten, - 3.
Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen, - 4.
Beurteilen des Schadensumfangs, - 5.
Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
(5) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, - 6.
betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.