§ 5 GastgewAusbV 1998 - Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, - 2.
Arbeiten am Tisch des Gastes, - 3.
Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen, - 4.
Führen einer Station.