(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern
- 1.
Einsatzlehre, - 2.
Kriminalistik und - 3.
Polizeidienstkunde.
(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern
- 1.
Einsatzrecht und - 2.
Recht des öffentlichen Dienstes.
(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern
- 1.
Staats- und Verfassungsrecht, - 2.
politische Bildung und - 3.
Psychologie.