(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält
- 1.
vom Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung ein Abschlusszeugnis und - 2.
von der Hochschule eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.
(2) Das Abschlusszeugnis enthält
- 1.
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat, - 2.
die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie - 3.
das Thema und die Rangpunktzahl der Diplomarbeit.