Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team, - 6.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 7.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 8.
Bearbeiten von Werkstoffen, - 9.
Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, - 10.
Durchführen von Vermessungsarbeiten, - 11.
Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen, - 12.
Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit, - 13.
Verankern von Gerüsten, - 14.
Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, - 15.
Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung, - 16.
Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge, - 17.
Bauen von Hängegerüsten, - 18.
Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen, - 19.
Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen, - 20.
qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.