Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.
- 1.
Planung - 1.1
Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert. - 1.2
Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben. - 1.3
Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt. - 2.
Systematische Organisation - 2.1
Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform. - 2.2
Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können. - 2.3
Die Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem blended-Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. - 3.
Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung - 3.1
Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, liegen Anforderungsprofile vor. - 3.2
Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.
Anwälte zum GewO§34cDV
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris