(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen, - 2.
iteratives Entwickeln von Prototypen, - 3.
Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten, - 4.
Gestalten und Umsetzen von Animationen, - 5.
Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen, - 6.
Gestalten von immersiven Klangwelten, - 7.
Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution, - 8.
Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team, - 9.
Beraten von Kundinnen und Kunden sowie - 10.
Validieren und Abschließen von Aufträgen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt, - 5.
Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse, - 6.
Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren sowie - 7.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.