Eine Uhr ist im Herkunftsgebiet hergestellt, wenn
- 1.
folgende Herstellungsstufen vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte im Freistaat Sachsen erfolgt sind: - a)
Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, - b)
die Reglage, - c)
die Montage des Ziffernblatts, - d)
das Setzen der Zeiger, - e)
das Einschalen des Uhrwerks und
- 2.
in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde.