(1) Das Bundesamt für Güterverkehr (Bundesamt) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Es wird von dem Präsidenten geleitet.
(2) Der Aufbau des Bundesamtes wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geregelt.
Anwälte zum GüKG 1998

Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32789 Winter Park

Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz

Rechtsanwalt Gunter Zimmer
NW11 7BU London