Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 6.
Information und Kommunikation, - 7.
Logistische Prozesse, - 8.
Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet, - 9.
Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes, - 10.
Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen, - 11.
Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten, - 12.
Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.