In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
- 1.
einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in - a)
einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder - b)
einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
- 2.
über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt: - a)
Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, - b)
Kenntnisse der französischen Sprache oder Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie - c)
Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- 3.
eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und - 4.
über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.