Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs - a)
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen - b)
Ortsbesichtigungen - c)
Abgrenzen des Planungsgebiets - d)
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen - e)
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen - f)
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen - a)
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten - b)
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - c)
Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung - d)
Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft - e)
Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten - f)
Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - a)
Lösen der Planungsaufgabe und - b)
Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte Zu Buchstabe a) und b) gehören: - aa)
Erstellen des Zielkonzepts - bb)
Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten - cc)
Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung - dd)
Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde - ee)
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Anwälte zum HOAI 2013
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